Allgemeine Anmerkungen

Die Gemeinschaftsschule ist eine moderne, auf lebensnahe Sachverhalte ausgerichtete Schulform.

Die Schülerinnen und Schüler erwerben die notwendigen Grundkenntnisse, Fähigkeiten und elementaren Kulturtechniken, um ihren Bildungsweg und ihre berufliche Ausbildung erfolgreich absolvieren zu können.

Die Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer Selbstständigkeit unterstützt, die sie in späteren Lern- und Lebenszusammenhängen benötigen.

Der Praxistag bietet den Schülerinnen und Schülern eine gute Möglichkeit zur anschaulichen, unterrichtsbegleitenden Vorbereitung auf den Übergang in das Berufsleben außerhalb des Schulunterrichts.

Durchführung an der Eider-Treene-Schule Tönning

Die Durchführung des Praxistages für Schülerinnen und Schüler der Bildungsganges Hauptschule in der Klassenstufe 9 ist grundsätzlich freiwillig. In Ausnahmefällen kann ein Praxistag auch in Klasse 8 beantragt werden. Für die Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf „Lernen“ in Klasse 8 und 9 ist der Praxistag jedoch verpflichtend.

Die Schülerinnen und Schüler suchen sich eigenständig oder mit Hilfe der Eltern und/oder der Lehrkräfte einen Betrieb.

Der Praxisbetrieb sollte frühestens nach einem halben Jahr gewechselt werden.

Aus gegebenem Anlass kann der Betrieb die Maßnahme vorher aufkündigen. In diesem Fall muss sich die Schülerin/der Schüler einen neuen Betrieb suchen.

Jeweils an einem festgelegten Tag in jeder Woche nehmen die Schülerinnen und Schüler nicht am Fachunterricht teil, sondern arbeiten in einem Betrieb nach den Arbeitszeiten, die mit dem Arbeitgeber abgestimmt worden sind.

Die Schüler/Innen sind während des Praxistages über den Schulträger versichert, die bei Unfällen während der Arbeitszeit greift.

Bei Sachschäden ist die Schule nicht verantwortlich. Hier greift entweder die Versicherung des Betriebes oder die Haftpflichtversicherung der Schülerin/des Schülers (bitte vorher abklären!)

Die Erziehungsberechtigten sorgen dafür, dass die Jugendlichen pünktlich im Betrieb erscheinen.

Bei Krankheit muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Die Schülerinnen und Schüler führen ein Berichtsheft, das durch die betreuenden Lehrkräfte bewertet wird und als Note ins Zeugnis einfließt.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten für ihre Leistungen in den Betrieben einen Bewertungsbogen, der zusammen mit dem Halbjahres- und Versetzungszeugnis ausgegeben und mit den Eltern besprochen wird.

Es finden ggf. Besuche durch die betreuende Lehrkraft Herrn Struck statt.

Die Unterrichtsinhalte dieses Tages können nachgeholt werden; sie dürfen jedoch nicht Gegenstand eines Leistungsnachweises sein.

Information und Anmeldung bei Herrn Struck