Grundlage

Landesverordnung über Gemeinschaftsschulen (GemVO)
Vom 21. Juni 2019

§ 3 Aufbau und Organisation

(4) Durch die Wahl eines Wahlpflichtfaches wird den Schülerinnen und Schülern ab Jahrgangsstufe 7 eine individuelle Schwerpunktbildung ermöglicht. Das erste Wahlpflichtfach wird vierstündig ab Jahrgangsstufe 7 erteilt. Ein weiteres zweistündiges Wahlpflichtfach oder ein zweistündiger Projektkurs kann ab Jahrgangsstufe 9 entsprechend dem Angebot der Schule hinzutreten. Ein Anspruch auf die Einrichtung eines bestimmten Wahlpflichtfaches besteht nicht. Das ab Jahrgangsstufe 7 durchgängig belegte Wahlpflichtfach ist Voraussetzung für die Versetzung in die Oberstufe. Der Zugang zur Oberstufe über eine Abschlussprüfung nach § 7 Absatz 6 bleibt davon unberührt.

Wahlpflichtbereich I (WPU)

Die Fachbereiche, aus denen sich die Angebote zusammensetzen, sind:

  1. a) Französisch
  2. b) Ästhetische Bildung, Sport
  3. c) Arbeit, Wirtschaft und Verbraucherbildung
  4. d) Naturwissenschaften und angewandte Informatik

Die Wahl ist für drei (ESA) bzw. vier Jahre (MSA) verbindlich.

Wahlpflichtbereich II (WPK)

Angebot 2023/24

Die Wahl ist ein Schuljahr verbindlich. Sollte ein Kurs schon mal vorher besucht worden sein (z.B. in Klassenstufe 9), so darf er kein zweites Mal gewählt werden! Wiederholer/innen sind davon ausgenommen.