Schulordnung-Tönning
Im gesamten Schulbereich herrscht ein respektvoller, freundlicher Umgang. Niemand wird gefährdet oder belästigt und jeder ist für Sauberkeit und Ordnung innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes mitverantwortlich!
Außerhalb des Unterrichts ist die Nutzung privater elektronischer Geräte (z.B. Handy, Tablet, MP3-Player etc.) nur in den Handyzonen erlaubt (Oberstufentrakt, Innenhof der Mensa, Eingangshalle und der Schulinnenhof vor der Eingangshalle). Im Unterricht dürfen die Geräte nur mit Genehmigung der Lehrkraft benutzt werden. Alle Schülerinnen und Schüler gehen verantwortungsvoll mit diesen Geräten um.
Die Weisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen.
1) Verhalten vor Schulbeginn
Die Schülerinnen und Schüler dürfen sich ab 07:05Uhr im Erdgeschoss des Schulgebäudes (mit Ausnahme des Fachraumtraktes) aufhalten. Die Treppenhäuser sind freizuhalten.
2) Verhalten auf dem Schulhof und allgemeine Pausenordnung
Die Flure und WCs sind keine Aufenthaltsbereiche.
In den Fünf-Minuten-Pausen findet ein Lehrerwechsel statt; die Schülerinnen und Schüler bleiben in den Klassenräumen oder suchen ggf. die Fachräume auf.
In den großen Pausen sorgen die Lehrkräfte dafür, dass der Klassenraum von allen Schülerinnen und Schülern sauber verlassen wird. Als Aufenthaltsort dient der Schulhof (Der Bereich zwischen den Schulgebäuden und dem Kleinspielfeld ist keine Aufenthaltsfläche). Die Mensa dient vorrangig zum Essen. Die Anweisungen von Aufsichten sind zu befolgen.
Der Innenhof steht den Oberstufenschülern zur Verfügung. Wenn sie das Schulgelände verlassen, tun sie dies auf eigene Verantwortung.
Ballspiele auf den Schulhof sind im Rahmen des Üblichen erlaubt. Das Werfen mit anderen Gegenständen – auch das Werfen mit Schnee – ist nicht erlaubt.
Während der Regenpause ist der Aufenthalt auf dem Schulhof verboten. Die Schülerinnen und Schüler halten sich im Erdgeschoss des Schulgebäudes (mit Ausnahme des Fachraumtraktes) auf.
3) Verhalten im Gebäude
Der Verzehr von Lebensmitteln ist für Schülerinnen und Schüler ausschließlich in der Mensa und auf dem Schulhof gestattet.
In der Stadt erworbene Lebensmittel dürfen im Schulgebäude (auch in der Mensa) nicht verzehrt werden.
4) Alkohol, Zigaretten, Drogen
Das Rauchen sowie der Genuss von Alkohol und Drogen sind in jeglicher Form verboten!
5) Sporthalle und Fachräume
Das Betreten der Sport- und Fachräume ist nur nach Aufforderung durch die Fachlehrkraft erlaubt.
6) Klassenräume
Die Schülerinnen und Schüler leeren selbständig die Mülleimer und sorgen für Ordnung im gesamten Klassenraum.
Die Whiteboards und Interaktivtafeln werden nur mit Erlaubnis der Lehrkräfte bedient.
7) Schäden und Fundsachen
Bei Beschädigung von Privat- und Schuleigentum ist den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern oder der Schulleitung Bericht zu erstatten.
Fundsachen werden im Sekretariat oder beim Hausmeister abgegeben.
Für Gegenstände jeglicher Art übernimmt die Schule keine Haftung
Beschluss der Schulkonferenz vom 19.06.2017